Am 22.09.2024 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Wie oft wird gewählt?
Alle 5 Jahre.
Wer wird gewählt?
Der Landtag besteht aus 88 Abgeordneten, wobei 44 durch die Mehrheitswahl in den Wahlkreisen, die übrigen durch Verhältniswahl nach den Landeslisten der Parteien, politischen Vereinigungen oder Listenvereinigungen gewählt werden.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist jeder Bürger, der Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und dessen gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg liegt. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen wird der gewöhnliche Aufenthalt am Ort der Hauptwohnung vermutet.
Wie viele Stimmen hat jede Wahlberechtigte bzw. jeder Wahlberechtigter?
Jeder Wähler hat zwei Stimmen – eine Erststimme für die Wahl eines Kandidaten im Wahlkreis (Direktmandat) und eine Zweitstimme zur Wahl einer Liste einer Partei oder politischen Vereinigung (Listenmandat).