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Information zur Datenverarbeitung an die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Premnitz und den Ortsteilen Döberitz und Mögelin

22. 04. 2024

Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,
im Rahmen der Informationspflicht gemäß Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) teilen wir Ihnen mit, dass Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) zum Zweck der Erstellung der Wahlbenachrichtigungen für die


Wahlen am 26. Mai 2024
- Landrätin/ Landrat -
- Hauptamtlicher Bürgermeister -


Wahlen am 09. Juni 2024
- des Europäischen Parlaments -
- des Kreistages des Landkreises Havelland -
- der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Premnitz -


an die


Firma
HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH
Rudolf-Diesel-Str. 2
16356 Ahrensfelde


übermittelt werden.


Die Zustellung erfolgt direkt an die Bürger/ innen. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt mit der Deutschen Post.
Auftragsverarbeiter und der weitere Auftragsverarbeiter verpflichten sich, die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten. Die Auftragsverarbeitung erfolgt gem. Art. 28 DSGVO.


Verantwortlicher

Bürgermeister
Herr Ralf Tebling,
Stadt Premnitz, Gerhart-Hauptmann-Str. 3 in 14727 Premnitz,
Tel.: 03386 259 0, E-Mail:


Vertreter

Wahlleiterin
Frau Katrin Hamann,
Stadt Premnitz, Gerhart-Hauptmann-Str. 3 in 14727 Premnitz
Tel.: 03386 259 128, E-Mail:


Betroffenenrechte gelten entsprechend Artikel 15 bis 22, 34 und Artikel 5 DSGVO bzw. Abschnitt 3 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG), soweit keine Beschränkungen gem. Artikel 23 DSGVO vorliegen.
Datenspeicherung erfolgt gemäß § 86 Brandenburgischer Landeswahlverordnung (BbgLWahlV);
Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Wahl des neuen Landtages vernichtet werden. Einbehaltene Wahlbenachrichtigungen sind unverzüglich zu vernichten.
Wählerverzeichnisse, Wahlscheinverzeichnisse, das Verzeichnis nach § 25 Abs. 7 Satz 2 sowie die Formblätter mit Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge sind sechs Monate nach der Wahl zu vernichten, wenn nicht der Landeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas anderes anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.
Es gelten wahlentsprechend § 90 Brandenburgischer Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) sowie für die Datenspeicherung zur Europawahl § 83 Europawahlordnung (EuWO).


Beschwerden, Auskunftsanfragen und andere diesbezügliche Anfragen können Sie richten an:
Datenschutzbeauftragte: Frau Annett Wegwerth,
Stadt Premnitz, Gerhart-Hauptmann-Str. 3 in 14727 Premnitz
Tel.: 03386 259 118, E-Mail:


Zuständige Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg,
Frau Dagmar Hartge, Stahnsdorfer Damm 77 in 14532 Kleinmachnow, Tel.: 033203 356 0,
E-Mail: