Alle Deutschen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), welche am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, sowie Ihren ständigen Wohnsitz in Premnitz haben oder sich sonst gewöhnlich in Premnitz aufhalten und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, sind wahlberechtigt.