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Schöffenwahl

Sch_ffenwahl_Premnitz

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 gewählt. Auch die Stadt Premnitz sucht pflichtbewusste Einwohner, die sich das Ehrenamt als Schöffe am Amtsgericht, Landgericht oder als Jugendschöffe zutrauen.

 

Gesucht werden in der Stadt Premnitz insgesamt 5 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Rathenow oder Landgericht Potsdam als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

 

Die Gemeindevertretung schlägt mindestens doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt ein Schöffenausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

 

Anforderungen:

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Premnitz wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

 

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes- auch gesundheitliche Eignung.

 

Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind nicht erforderlich.

 

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können, Lebenserfahrung und Menschlichkeit werden von ihm erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen sollte, kann aus beruflicher Erfahrung und/ oder aus gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

 

Schöffen müssen bereit sein, Zeit zu investieren um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch Urteil, Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.

 

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können ohne besserwisserisch zu sein, sich von besseren Argumenten überzeugen lassen ohne opportunistisch zu sein. Schöffen müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Kommunikations- und Dialogfähigkeit werden daher für das Schöffenamt vorausgesetzt.

 

Letzter Termin für Bewerbungen ist der 06. März 2018.

 

Bewerbungsformulare können hier auf der Internetseite der Stadt Premnitz oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Veit unter 03386 259 -130 zur Verfügung oder für allgemeine Informationen die Internetseite www.schoeffenwahl.de