Alle Deutschen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung inne haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, sind wahlberechtigt. Wahlberechtigt sind auch alle Unionsbürgerinnen und -bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.