Der Deutsche Bundestag besteht aus 630 Abgeordneten. Davon werden 299 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die Übrigen nach Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) gewählt. Bis zur Bundestagswahl 2021 waren es grundsätzlich 598 Abgeordnete.
Bei den Bundestagswahlen 2013 bis 2021 wurden zur Vermeidung von Überhangmandaten und des Effekts des sogenannten negativen Stimmgewichts sowie um den Grundcharakter der Verhältniswahl zu wahren, in Wahlkreisen direkt gewonnene Mandate, die nicht vom Zweitstimmenproporz gedeckt waren, durch weitere Mandate ausgeglichen. Dadurch erhöhte sich die Abgeordnetenzahl bei der Bundestagswahl 2021 auf 735 Sitze.
Um ein weiteres Ansteigen der Sitzzahl zu verhindern, wurde zur 21. Wahlperiode die sogenannte Zweitstimmendeckung eingeführt. Diese besagt, dass eine Partei in einem Land nur so viele Sitze erhält, wie ihr nach Zweitstimmen zustehen. Daher bekommen nicht alle Bewerbenden, die in einem Wahlkreis die relative Mehrheit der Erststimmen erhalten haben, auch ein Direktmandat.